Wann ist mein Kind schulpflichtig?
Beginn der Schulpflicht:
a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
b) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2018)
-> mögliche „Zurückstellung“ durch den „Einschulungskorridor“ für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Dies bedeutet, dass diese Kinder im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden können, aber in begründeten Fällen nicht unbedingt müssen. (Näheres siehe unten!)
c) auf Antrag der Eltern: für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember sechs Jahre alt werden
d) auf Antrag der Eltern mit schulpsychologischem Gutachten: Kinder, die erst zwischen dem 1. Januar 2025 und 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollenden.
Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.
Entnommen der Elternmappe 2010 (Infomappe zu Bildungswegen & Unterstutzungsmoglichkeiten in Bayern )der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft der Stadt Fürth elan einsteigen, lernen, arbeiten, neuorientieren GmbH
Zurückstellungen:
Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts (12. September 2024) verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November 2024 zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind.
Kinder bei denen im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass sie nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen, können zurückgestellt werden. Diese Kinder können verpflichtet werden, im Schuljahr 2023/24 eine Kindertageseinrichtung (das heißt einen Kindergarten oder ein Haus für Kinder) mit integriertem Vorkurs zu besuchen.
Deutschklasse:
Schulfähige Kinder mit zu geringen Deutschkenntnissen können in eine Deutschklasse eingeschult werden. (Diese befindet sich nicht immer am Sprengelschulhaus.)
Verschieben der Einschulung aufgrund des „Einschulungskorridors“
1. Wann ist die Inanspruchnahme des "Korridors" empfehlenswert?
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Ihr Kind ist noch sehr verspielt oder körperlich zart
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Ihr Kind weist noch Entwicklungsverzögerungen auf
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UND das Jahr soll zur gezielten Förderung genutzt werden!
Nicht sinnvoll
ist das Anhängen eines
weiteren Kindergartenjahres (ohne Fördermaßnahmen) in der Hoffnung,
dass sich vorhandene Probleme „auswachsen“!
2. Ablauf bei Nutzung des "Korridors":
Auch wenn Sie die Korridorregel in Anspruch nehmen wollen, muss Ihr Kind das Einschulungsverfahren an der zuständigen Sprengelschule durchlaufen.
In jedem Fall muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit Ihnen geführt werden!
Bitte nehmen Sie die Beratung ernst und beziehen Sie die Beratungsergebnisse in Ihre Entscheidung ein!
Anschließend teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis spätestens 08. April 24 mit.
(Das entsprechende Formular erhalten Sie im Rahmen der Anmeldeformalitäten von der Schule.)
3. Nach der endgültigen Entscheidung:
Wenn Sie die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben, informieren Sie darüber unbedingt auch den Kindergarten!
Haben Sie bis zum 08. April 2024 keine Erklärung abgegeben, wird Ihr Kind zum kommenden Schuljahr automatisch eingeschult.
Kindergarten und Einschulung
Vorkurse für Kinder mit Migrationshintergrund:
Kinder mit Migrationshintergrund, die im Vorschuljahr noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, besuchen an unserer Schule einen Vorkurs. Hier erlernen die Kinder in Kleingruppen unter Anleitung einer Lehrerin den Wortschatz, den sie für einen erfolgreichen Schulbesuch benötigen. Auch erste Übungen zum Lesen, Schreiben und Rechnen finden hier in spielerischer Form statt.
Der Vorkurs findet während des Kindergartentages statt, den Eltern entstehen keine Kosten.
Vorgespräche/Informationsabend/Schnupperbesuche:
Für Vorgespräche bezüglich der Einschulung stehen Ihnen im Kindergarten die Erzieher/innen ihres Kindes zur Verfügung.
Am 06.02.2024 um 18.00 Uhr findet per Videokonferenz eine Onlinesprechstunde zum Thema „Einschulung“ statt. Hierfür erhalten Sie, soweit uns bis dahin Ihre Mailadresse bekannt ist, einen Einladungslink. Lehrkräfte der Grundschule Soldnerstraße liefern Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die Einschulung und beantworten Ihre Fragen.
Gegen Ende des laufenden Schuljahres hat Ihr Kind Gelegenheit, im Rahmen einer „Schnupperstunde“ an der Grundschule sein neues Umfeld näher kennen zu lernen. Die Vorschulgruppen der einzelnen Kindergärten besuchen mit ihren Erzieherinnen dazu unsere Klassen.
Informationen der Grundschule zur Einschulung:
Am Freitag, 15. März 2024 ist der offizielle Tag der Schulanmeldung.
In diesem Jahr findet die Schulanmeldung vor Ort mit folgendem Ablauf statt:
Am Tag der Schuleinschreibung wird Ihr Kind in einem Schnupperunterricht von ca. 30 Minuten von erfahrenen Grundschullehrkräften auf seine Schulfähigkeit hin beurteilt.
Ihren individuellen Termin erhalten Sie rechtzeitig per Post bzw. Mail.
Wenn Sie am 15.03.2024 zu uns kommen, bringen Sie bitte außer Ihrem Kind die zugesandten Anmeldeunterlagen sowie die Geburtsurkunde mit. Im Empfangsraum im 1. Stock werden Sie dann abgeholt.
Sie erfahren beim Online-Abend schon viel über unsere Schule und unsere Erwartungen. Hier nochmals einige wichtige Punkte:
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Ihr Kind sollte seine Kleidung und seine Schuhe zügig selbständig an- und ausziehen und eine Schleife binden können.
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Beim Essen und Trinken sollte es mit seiner Vesperdose und der unzerbrechlichen Trinkflasche eigenständig umgehen können.
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Da die Kinder zu zweit in einer Bank sitzen, bedeutet dies, Rücksicht aufeinander zu nehmen und die eigenen Schulsachen in Ordnung halten zu können. So werden Konflikte vermieden.
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Besonders wichtig ist, dass Ihr Kind seine Meinung nicht gleich hineinruft, sondern auch andere zu Wort kommen lässt.
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Lesen und Schreiben braucht es nicht zu können, das lernt es bei uns!
Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie vor Schulbeginn schon mehrmals den Schulweg abgegangen sind. Weisen Sie Ihr Kind bitte auf Gefahrenpunkte hin.
Über die Zuweisung in die Klassen oder zu bestimmten Lehrern wird erst im August entschieden. Sie können jedoch bei der Schulanmeldung einen Wunsch äußern, mit wem Ihr Kind gerne in eine Klasse gehen würde.
Weiteres Info-Material erhalten Sie dann bei der Schulanmeldung.
Die Liste mit benötigten Schulsachen kommt Ihnen Mitte Juli per Post zu.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an: 0911/97398-11
Schuleingangsuntersuchung durch den Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes
Die Schuleingangsuntersuchung findet im letzten Kindergartenjahr durch den JAD in den Räumen des Kindergartens bzw. im Sozialrathaus statt. Sie analysiert die Schulfähigkeit des Kindes und umfasst:
• die Dokumentation der Teilnahme an den üblichen Präventionsmaßnahmen wie Impfungen und kinderärztliche Früherkennungs- Untersuchungen
• die körperliche Untersuchung zur Erfassung des allgemeinen Gesundheitszustands, insbesondere solche Untersuchungen, die für die Teilnahme am Unterricht und den Schulerfolg bedeutend sind: Sehen, Hören, Verhalten, Koordination, Sprachentwicklung
• Erfassung chronischer Erkrankungen sowie von Größe und Gewicht
• Blutabnahme oder Impfungen werden nicht durchgeführt
• Die Eltern werden schriftlich informiert, wann und wo die Untersuchung stattfindet
• Nach der Untersuchung wird eine Empfehlung über die Einschulung des Kindes ausgesprochen, eine Entscheidung liegt aber letztendlich bei den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung. Falls nötig werden Hinweise auf Fördermaßnahmen gegeben.
Leider finden die sonst üblichen Schuleingangsuntersuchungen derzeit nicht immer vor dem Einschulungstermin statt.
Wie bekomme ich einen Betreuungsplatz?
Abgesehen von unseren gebundenen Ganztagesklassen, haben Sie für eine Betreuung Ihres Kindes am Nachmittag verschiedene Möglichkeiten:
Die offene Ganztagsbetreuung der Soldnerschule befindet sich im Kellergeschoss des Schulhauses. Dort haben sich die Betreuerinnen ein tolles eigenes Reich eingerichtet, welches sich über 3 große Klassenzimmer erstreckt.
Wichtige Informationen bezüglich Team, Anmeldezeiträumen, Terminen, Betreuungszeiten, Gebühren, Mittagessen… und vieles mehr finden Sie hier!
Zudem arbeiten wir eng zusammen mit der katholischen Kindertagesstätte Christkönig und dem evangelischen Kinderhort Heilig Geist.
Wichtige Informationen bezüglich der Hort-Betreuung:
Kinderhort Heilig Geist
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Kindertagesstätte Christkönig |
Gaußstr. 5, 90766 Fürth
Träger: Ev.-luth. Kirchengemeinde Heilig-Geist, Max-Planck-Str.15, 90766 Fürth, Tel. 0911-731703, Fax 0911-757170
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Leibnizstr. 4c, 90766 Fürth Träger: Kath. Kirchenstiftung Christkönig Fürth, Friedrich-Ebert-Str. 5, 90766 Fürth, Tel. 0911/7230360 |
Für nähere Informationen, wie Anmeldezeiträume, Gebühren, Sprechstunden und vieles mehr, besuchen Sie den Kinderhort auf dessen Webseite: https://www.kita-bayern.de/fue/hort-gauss/index.html
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Für nähere Informationen, wie Anmeldezeiträume, Gebühren, Sprechstunden und vieles mehr, besuchen Sie die Kindertagesstätte auf ihrer Webseite: http://www.kindergarten-hort-christkoenig.de/kontakt/index.html |
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