Grundschule Soldnerstraße
Rund um den Übertritt
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Informationen zum differenzierten bayerischen Schulsystem und erste Orientierung im Prozess der Schullaufbahnwahl

Quelle: KM-Bayern

Beratung gibt Sicherheit
Offene Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Jede Schule bietet ein umfangreiches Beratungsangebot, das Eltern und Schüler nutzen können. Sprechen Sie über Fragen zur Schullaufbahn und eventuelle Bedenken ausführlich mit der jeweiligen Klassenlehrkraft (z.B. in  Elternsprechstunden), der Beratungslehrkraft oder einem Schulpsychologen.

Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung tritt in Jahrgangsstufe 3 eine erweiterte allgemeine Beratung der Erziehungsberechtigten. So werden die Erziehungsberechtigten an einem zusätzlichen Elternabend über das differenzierte bayerische Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.

 

Übersicht Übertrittsbedingungen (Jahrgangsstufe 4)

a) Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.

b) Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Es enthält:

  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
  • eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.

Übertritt in Jgst. 5 an ein Gymnasium:
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums.

Übertritt in Jgst. 5 an eine Realschule:
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule.

Übertritt in Jgst. 5 an eine Mittelschule:
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

 

Übertritt an weiterführende Schulen nach Besuch des Probeunterrichts

Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der 3-tägige Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik meist Ende Mai (jeweils aktuelle Termine siehe rechte Randleiste) abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben (Tag 1 und 2) in Deutsch und Mathematik werden auch mündliche Leistungen (Tag 3) bewertet. In Deutsch wird der Bereich "Aufsatz" dabei doppelt gewichtet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt.
Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.

Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze

Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt.

 

Unterlagen und interessante Informationen zur Vorbereitung auf den Probeunterricht finden Sie unter:

http://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/pruefungen-tests/

http://www.note1plus.de/

 

Eignung

Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Ihr Bildungsangebot richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht den Realschulabschluss, einen mittleren Schulabschluss.

Das Gymnasium ist der kürzeste und anspruchsvollste Weg zum Abitur.
Wer ihn gehen will, sollte

  • wissbegierig sein und Freude am Entdecken haben;
  • sich gut konzentrieren und lange bei einer Sache bleiben können;
  • sprachgewandt sein und gern verzwickte Aufgaben lösen;
  • eifrig, rasch und effizient lernen.

Übertrittscheck:

Ist Ihr Kind fit fürs Gymnasium?

Das sollte Ihr Kind fürs Gymnasium können

oft

selten

Mein Kind kann sich gut ausdrücken und verfügt über einen großen Wortschatz.

 

 

Mein Kind kann flüssig lesen und erfasst die Texte schnell.

 

 

Mein Kind kann gut schreiben und macht nur wenig Fehler.

 

 

Mein Kind hat Spaß am Lernen und ist Neuem gegenüber aufgeschlossen.

 

 

Mein Kind geht gerne in die Schule.

 

 

Mein Kind gestaltet den Unterricht aktiv mit.

 

 

Mein Kind kann selbstständig arbeiten.

 

 

Mein Kind kann systematisch denken und kommt ohne Hilfe auf Lösungen.

 

 

Mein Kind ist einfallsreich und kreativ.

 

 

Mein Kind hat selten Schwierigkeiten mit seinen Hausaufgaben.

 

 

Mein Kind schreibt normalerweise guten Noten.

 

 

Mein Kind gehört zu den leistungsstarken Schülern der Klasse.

 

 

Für die erhöhten Leistungsanforderungen des Gymnasiums bekommt mein Kind Rückhalt von der Familie.

 

 

Mein Kind möchte das Gymnasium besuchen.

 

 

In der möglicherweise anstrengenden Übergangsphase habe ich oder jemand anders aus der Familie genug Zeit meinen Kind zu helfen.

 

 

Je mehr der Aussagen Sie bestätigen können, desto leichter wird Ihr Kind es auf dem Gymnasium haben. Falls Sie sich dann immer noch nicht sicher sind, welche Schulform für Ihr Kind die richtige ist, sollten Sie neben der Schuleempfehlung unbedingt noch weitere Meinungen einholen. Auch Beratungslehrer, Fachleute von Erziehungsberatungsstellen oder Schulpsychologen dürfen Sie ruhig miteinbeziehen, um für Ihr Kind die passende Schulform zu finden. Eventuell ist sogar ein Intelligenztests sinnvoll, wenn die Leistungen Ihres Kindes in den unterschiedlichen Fächern stark schwanken.

 

Checklisten für Deutsch und Mathe:

http://www.elternwissen.com/schule-und-eltern/uebertritt-gymnasium/art/tipp/5-klasse-deutsch-mathe.html

 

Übersicht Übertrittsbedingungen (Jahrgangsstufe 5)

a) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule

Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11

 

Übertritt in Jgst. 5 an:

 

Gymnasium

Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik: Ø 2,00*

Realschule

Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik: Ø 2,50*

 

Übertritt in Jgst. 6 an:

 

Gymnasium

nur Aufnahmeprüfung

Realschule

Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik,Englisch: Ø 2,00
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

 

 

b) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule

Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11

 

Übertritt in Jgst. 5 an:

 

Gymnasium

Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik: Ø 2,50*

 

Übertritt in Jgst. 6 an:

 

Gymnasium

Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik,Englisch: Ø 2,00
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

Höchstalter: Stichtag ist der 30. Juni des betreffenden Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre alt ist, darf in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.

Genauere Informationen über Termine zur Information und Anmeldung finden Sie meist auf den homepages der jeweiligen Schule (siehe Punkt 6).

Außerdem werden Ihnen die Termine der Fürther Schulen durch die Lehrkräfte unserer Schule noch rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

Bitte nehmen Sie die zu Beginn des Jahres stattfindenden Informationsabende unbedingt wahr, da dort oft schon wichtige Anmeldungen für knappe Plätze in Ganztagesklassen o.ä. möglich sind!

 

Weiterführende Schulen in Fürth und Umgebung

Genauere Informationen über Termine zur Information und Anmeldung finden Sie meist auf den homepages der jeweiligen Schule.

Außerdem werden Ihnen die Termine der Fürther Schulen durch die Lehrkräfte unserer Schule noch rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

Bitte nehmen Sie die zu Beginn des Jahres stattfindenden Informationsabende unbedingt wahr, da dort oft schon wichtige Anmeldungen für knappe Plätze in Ganztagesklassen o.ä. möglich sind!

Übersicht und Links siehe Randleiste rechts!

 

Übersicht Übertrittsbedingungen (Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule)

a) Übertritt in die M7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges der Mittelschule eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (Deutsch, Mathematik,Englisch): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (Deutsch, Mathematik,Englisch): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

b) Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe der 4-Stufigen Wirtschaftsschule

Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis.

 

Vertiefende Informationen rund um den Übertritt

Vertiefende Informationen rund um den Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schulen und alle Regelungen zu Übertritten an andere Schulen finden Sie unter:

Übertritt an ein Gymnasium in Fürth (PP-Präsentation vom Infoabend)

Übertritt an eine Realschule im Großraum Nürnberg/Fürth (pdf)

http://www.km.bayern.de/zu-uebertritt

http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/regionalinfo/uebertritt/

https://www.realschulebayern.de/eltern/uebertritt/

 

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